GEWERKSCHAFT
Die Gewerkschaft verhandelt jedes Jahr mit Vertretern der Wirtschaftskammer die Kollektivverträge für die jeweiligen Branchen.
Darin sind zahlreiche Punkte verankert, die nicht Gesetz sind wie zB. Sonderzahlungen (13. und 14. Gehalt, Regelungen zu Arbeitszeit, Arbeitsfreie Tage bei Hochzeit, Umzug, Todesfall usw.).
Auf den Seiten der PRO-GE (Arbeiter) und GPA-DJP (Angestellten) findet ihr mehr Informationen.
je mehr Mitglieder eine Gewerkschaft hat, desto besser kann sie verhandeln !!
Einen aktuellen Kollektivvertrag erhalten alle Gewerkschaftsmitglieder bei uns.
mehr Infos erhaltet Ihr bei uns, Eurem Betriebsrat
Ein kleiner Auszug aus unserem Kollektivvertrag:
Arbeitsfreie Tage:
3 Arbeitstage anlässlich des Ablebens und der Teilnahme an der Bestattung
- eines Elternteiles
- des Ehegatten bzw. der Ehegattin
- des Lebensgefährten bzw. der Lebensgefährtin
- des eingetragenen Partners bzw. der eingetragenen Partnerin im Sinne des EPG
-
eines Kindes (bei Stief- oder Adoptivkindern nur, sofern sie mit dem/der Arbeitnehmer/in in Hausgemeinschaften lebten
3 Arbeitstage Anlässlich der eigenen Eheschließung oder Eintragung im Sinne des EPG
1 Arbeitstag anlässlich des Ablebens und der Teilnahme an der Bestattung von
- Geschwistern
- Stief-, Groß- oder Schwiegerelternteiles oder eines Elternteiles des eingetragenen Partners, auch wenn mit dem Arbeitnehmer keine gemeinsame Hausgemeinschaft bestanden hat
1 Arbeitstag anlässlich des Ablebens und der Teilnahme an der Bestattung von sonstigen Familienangehörigen, wenn sie im gemeinsamen Haushalt lebten
1 Arbeitstag anlässlich der Entbindung der Ehefrau bzw. der Lebensgefährtin
2 Arbeitstage anlässlich des Wohnungswechsels mit eigenem Mobiliar
1 Arbeitstag anlässlich der Eheschließung eines Kindes, Stief- oder Adoptivkindes bzw. des Kindes des eingetragenen Partners bzw eigetragenen Partnerin im Sinne des EPG
1 Arbeitstag anlässlich der Eheschließung eines Bruders oder einer Schwester, wenn diese auf einen Arbeitstag fällt
Abfertigung:
nach einer ununterbrochenen Arbeitszeit von:
3 Jahren................................ 2 Monatsentgelte
5 Jahren.................................3 Monatsentgelte
10 Jahren...............................4 Monatsentgelte
15 Jahren...............................6 Monatsentgelte
20 Jahren...............................9 Monatsentgelte
25 Jahren.............................12 Monatsentgelte
Kündigungsfristen:
Kündigung durch Arbeitnehmer: (zum Ende der Arbeitswoche möglich)
bis 1 Jahr.........................1 Woche
über 1 Jahr.........................2 Wochen
über 5 Jahre........................4 Wochen
über 10 Jahre.......................6 Wochen
Die Dauer einer Lehrzeit, die nach dem 1.1.2002 begonnen hat, ist bei der Berechnung der Kündigungsfrist nicht zu berücksichtigen.
Kündigung durch Arbeitgeber: (zum Letzten eines Kalendermonats möglich)
bis 2 Jahre............................6 Wochen
über 2 Jahre........................2 Monate
über 5 Jahre........................3 Monate
über 15 Jahre......................4 Monate
über 25 Jahre......................5 Monate
Die Dauer einer Lehrzeit, die nach dem 1.1.2002 begonnen hat, ist bei der Berechnung der Kündigungsfrist nicht zu berücksichtigen.
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